Nachdem das Verfassungsgericht gestern die Neuwahlen am 18. September bstätigt hat, ist nun auch wieder der Wahl-O-Mat online. Dort kann man zu 30 Thesen seine Standpunkt äussern und so überprüfen, ob man sich in seiner Wahl bestätigt fühlt.
Nachdem das Verfassungsgericht gestern die Neuwahlen am 18. September bstätigt hat, ist nun auch wieder der Wahl-O-Mat online. Dort kann man zu 30 Thesen seine Standpunkt äussern und so überprüfen, ob man sich in seiner Wahl bestätigt fühlt.